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Hohe Investitionskosten für eine leitungsgebundene
öffentliche Trink- und Schmutzwassererschließung im ländlichen
Raum führen zunehmend zu unvertretbaren Beitrags- und Gebührenbelastungen
der Nutzer. Nach den bisherigen Erfahrungen und bekannten Absichtserklärungen
ist davon auszugehen, dass die Europäische Union, die Bundesregierung
und die Landesregierungen als Gesetzgeber stetig steigende Anforderungen
an den Gewässerschutz auch in ländlich strukturierten Gebieten
erheben und durchsetzen werden.
Eine Verfahrenskombination der Druckentwässerung in einer ländlichen
Gemeinde mit innerörtlichem Leitungsbau im Horizontalbohrverfahren,
der Verlegung von Ortsverbindungsleitungen im Pflugverfahren und dem Einbau
von kostengünstigen Grundstücksentwässerungspumpwerken
könnte bei dezentralen Kläranlagen mit einer weitergehenden
Abwasserreinigung zu Gesamtbaukosten führen, die erheblich unter
denen von Grundstückskleinkläranlagen liegen würden.
Die durch die ATV geäußerten Bedenken gegen die Pflugtechnik,
dass die seitliche Abstützung der Rohre nicht gegeben sei und folglich
unzulässige Rohrverformungen entstehen könnten, basierten auf
das Fehlen diesbezüglicher Langzeiterfahrungen. Um diese offenkundige
Lücke schließen und das Pflugverfahren mit dem anerkannten
Vortriebsverfahren gemäß A 125 gleichsetzen zu können,
wurde das Forschungsprojekt bearbeitet.
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